AD(H)S oder ADS im Erwachsenen Alter
Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, für erwachsene Menschen mit AD(H)S
Im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen, ist AD(H)S bei Erwachsenen nicht mehr einfach durch Lerntherapien, Soziotherapien u.a. zu therapieren. Erwachsene mit AD(H)S benötigen langfristige und konkrete Hilfestellungen im täglichen Leben, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Die Forschung
Viele Neurologen, Psychiater, und Wissenschaftler sind sich darin einig, das ein Mangel an Dopamin im Nervensystem die Ursache für die verschiedenen Symptome sein könnte.
Aus diesem Grunde wird häufig auch mit Dopamin-Wiederaufnahme-Hemmer wie Medikinet oder Ritalin (Wirkstoff Methylphenidat) therapiert. Dabei soll der körpereigen produzierte Neurotransmitter „Dopamin“ länger in den synaptischen Spalten des Nervensystems verweilen
Alternativen
Kritiker, wie der Neurobiologe Professor Gerald Hüther sehen jedoch in der Therapie mit Methylphenidat die Gefahr, dass dem Gehirn die Arbeit stückweise abgenommen wird.
So erfahren Kinder und Jugendliche nicht, wie es intrinsisch gelingen kann, zum Beispiel das Gefühl von Frust selbstständig zu bearbeiten. Auch sind Impulskontrolle, Selbstregulationsvermögen, Motivation und das Durchhaltevermögen stark eingeschränkt. „Das Gehirn hat es (noch) nicht gelernt, selbstständig auf diese Anforderungen des täglichen Lebens angemessen zu reagieren.
Wir nun in der Jugend und über die Pubertät hinaus mit Medikinet o.ä. therapiert, hat das Gehirn es nicht gelernt, eigene Strategien, bezüglich der genannten Anforderungen des täglichen Lebens, zu entwickeln.
Viele Erwachsene leiden auch später noch unter den Symptomen von AH(H)S und viele nehmen ein Leben lang Ritalin und Co. ein.
Haben Sie nun eine fachärztliche Diagnose bezüglich AHHS oder ADS als Erwachsener, können Sie Beihilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB9) beantragen.Sollten Sie noch keine ärztliche Diagnose auf AD(H)S haben, sprechen Sie mich bitte an. Ich kann Ihnen einen entsprechenden Facharzt/Ärztin in Ihrer Nähe mitteilen.
Wichtig zu wissen
Die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz werden heute nicht mehr als Sachleistung gewährt, sondern in Form von Geldbeträgen, die direkt an die Bezugsberechtigten, also an Sie, ausgezahlt werden.
Von diesem Geld können Sie sich dann zum Beispiel die Leistungen eines persönlichen Assistenten, eines AD(H)S Coaches einkaufen. Wichtig ist, dass Sie die Leistungen in Form von Geld direkt ausgezahlt bekommen und das Sie sich selbst den AD(H)S Coach aussuchen und beauftragen. Es ist kein Träger des Sozialsystems mehr dazu zwischen geschaltet.
Wichtig: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wenn Ihnen diese Teilhabe unmöglich ist oder in Teilen eingeschränkt zur Verfügung steht, haben Sie einen Anspruch nach dem Bundesteilhabegesetz.
Wie gehen wir nun vor?
Die Schritte, die wir gemeinsam gehen werden, damit Sie die Leistungen auch erhalten und zukünftig von einem AD(H)S Coach unterstützt werden können:
Im Ersten Schritt müssen die Leistungen an geeigneter Stelle beantragt werden.
Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung und bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen berate ich Sie auch.
Im zweiten Schritt, wenn die Leistungen grundsätzlich bewilligt sind, Sie also die Bedingungen erfüllen, erstellen wir gemeinsam einen Bedarfsplan auch Hilfeplan genannt
Im dritten Schritt, integrieren wir das AD(H)S Coaching nach ihren Bedürfnissen orientiert und anhand des Bedarfsplans in ihrem Alltag.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie weitre Fragen zur Antragstellung bzw. zu den Kriterien zur Erfüllung der Bedingungen nach dem Bundesteilhabegesetz.
Sie erreichen mich unter 0177-5209053 oder per Mail an info@lebenskonzepte-koeln.de
Ihr Georg Krause