Liebe Interessenten,

Menschen mit einer seelischen, psychischen oder körperlichen Krankheit, auch AD(H)S, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX) Sozialgesetzbuch.

 

Das war schon immer so! Was hat sich geändert, bezüglich einer Förderung?

Früher wurden nur Sachleistungen erbracht. Der Erbringer rechnete dann mit dem Kostenträger direkt ab. Der bedürftige Mensch blieb außen vor und durfte nur die Leistungen entgegen nehmen.

 

Heute werden die Leistungen in Form von Geldbeträgen an die Berechtigten ausgezahlt. Davon „kaufen“ sich die betroffenen Menschen sich die Leistungen ein, die sie benötigen um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Beeinträchtigung muss fachärztlich (Psychiater) attestiert und diagnostiziert sein. Im ärztlichen Attest muss die Beeinträchtigung/Erkrankung eindeutig beschrieben sein und ein spezielles AD(H)S Coaching, dass die Einschränkungen aufgrund der Diagnose AD(H)S empfohlen werden.

 

In einem weiteren Schritt wird dieses Attest mit einem Antrag zusammen bei einem Kostenträger (Krankenkasse, Landschaftsverband, Rententräger o.ä.) eingereicht.

 

Parallel zur Bearbeitung erstellt der AD(H)S Coach mit Ihnen zusammen einen Bedarfsplan, auch Hilfeplan genannt. Der Bedarfsplan beschreibt detailliert die Bedürfnisse, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt oder unmöglich macht. Natürlich werden geeignete Maßnahmen aufgeführt und beschrieben, die diese Einschränkungen aufheben bzw. erträglicher für den Antragsteller machen werden.

 

Wichtig ist, dass die Art und der zeitliche Umfang des Coachings genau beschrieben werden. Ein absehbarer Zeitpunkt, wenn die Leistungen voraussichtlich nicht mehr benötigt werden, sollte, falls möglich, nicht fehlen.
Zusätzlich werden die zu erbringenden Leistungen in Euro / Zeitaufwand aufgeführt.

 

Wichtig ist auch, dass das Coaching im eigentlichen Sinne erfolgt. Demzufolge soll die Lösungen der Probleme vom bedürftigen Antragsteller, so weit wie möglich, selbst erbracht werden. Der Coach hilft nur da, wo es unbedingt nötig ist. Die Hilfestellung ist also intermittierend und selektiv vorzunehmen. Ein Höchstmaß an Motivation und Kompetenz ist selbstverständlich.

 

Gemeinsam mit dem Antragsteller werden die Aufgaben, die Ziele und ggf. auch die Zwischenziele genau definiert. Der Verlauf de Coaching wird mittels eines Zeitstrahls terminiert.

 

Eine Dokumentation ist immer zeitnah vorzunehmen und wird dem Antragsteller regelmäßig übermittelt.

 

Die Betreuung muss persönlich zwischen den Partnern geschehen und kann zusätzlich (flankierend), per Telefon, Skype und auch per Mail erfolgen.

 

Die Förderung selber orientiert sich auch an den finanziellen Mitteln des Antragstellers:

 

Eine vollständige Kostenübernehme von 100% erfolgt immer dann, wenn der Antragsteller kein Sparvermögen über 15.000 € verfügt. Wird der Betrag überschritten erfolgt eine teilweise Anrechnung des Vermögens. Weitere Infos gerne auf Anfrage.

 

Unabhängig ist jedoch die Lebenssituation des Antragstellers. Gleichgültig, ob er in einer Lebensgemeinschaft oder innerhalb einer Ehe lebt, besteht der Anspruch auf Leistungen.

 

Im Falle von AD(H)S kann sich der Antragsteller aus den geleisteten Geldern einen persönlichen Assistentenbestellen. Dieser kann dann, in Absprache mit dem Antragsteller,  dass geeignete AD(H)S Coaching  durchführen.

 

Ich bin AD(H)S Coach und berate Sie gerne von der Antragstellung über den Hilfeplan bis hin zu den benötigten Unterlagen. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin mit mir. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder auf Ihre Email.

 

Ihr Georg Krause